Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Landesstraße Nr. 52 (L 52) Nordtangente Koblenz-Metternich von Bau-km 2+832 bis Bau-km 4+300 (Achse 1) und von Bau-km 0+666 bis Bau-km 2.200 (Achse 2) in den Gemarkungen Rübenach, Metternich und Bubenheim
Stellungnahme des
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND),
Kreisgruppe Koblenz
14.6.2004
Im Rahmen der Verbandsbeteiligung nimmt die BUND-Kreisgruppe Koblenz nachfolgend Stellung zu dem Vorhaben. In Bezug auf die verkehrsplanerische Beurteilung wurden wir durch die Zuarbeit des Verkehrsclubs Deutschland (VCD), Kreisverband Mittelrhein, unterstützt.
1. Verkehrsplanerische Beurteilung des Vorhabens
Zusammenfassung
Notwendigkeit der Maßnahme
Im Erläuterungsbericht wird nur sehr kurz auf die verkehrsplanerischen Felder eingegangen. Die Begründung der Notwendigkeit der Baumaßnahme basiert auf Planungsmaßstäben der 60er und 70er Jahre. Herangezogene Verkehrsmengenberechnungen und Verkehrsentwicklungsuntersuchungen werden nur erwähnt, nicht aber in ihren Annahmen begründet. Eine Berücksichtigung aktueller Entwicklungen, wie zunehmende Verteuerung der Treibstoffe und Besteuerung findet nicht statt.
>>> Die Begründung der Notwendigkeit der Baumaßnahme ist nicht nachvollziehbar dargelegt!
Dimensionierung
Die geplante Dimensionierung der Nordtangente ist nicht schlüssig begründet. Angegebene Verkehrsprognosen werden nicht begründet. Es fehlen Hinweise auf Quell-Zielmatrixen, sodass die Entstehung der Verkehre nichtnachvo0llziehbar ist. Der Bau einer Umgehungsstrasse in der Dimension einer Autobahn ist anhand der Planfeststellungsunterlagen nicht nachvollziehbar.
>>> Eine Herleitung und Begründung der Dimension der Strassenanlagen ist nicht vorhanden!
Alternative Verkehrsmittel
Es werden keine Alternativen zur Entlastung der genannten Innerortsbereiche erwähnt und wurden somit wohl auch nicht untersucht. So fehlt die Darstellung von Wirkungen der Stärkung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes (Bahn, Bus, Rad, P+R,). Zudem werden durch die Baumaßnahme vorhandene ÖPNV-Linienführungen und Radroutenverbindungen getrennt bzw. beeinträchtigt. Es gibt keine Beschreibung zukünftiger Buslinien und durchgehender Radroutenverbindungen.
>>> Auf die Möglichkeiten von Verkehrsentlastungen durch Stärkung der Alternativen zum motorisierten Individualverkehr (MIV) wird nicht eingegangen. Sie scheinen nicht geprüft worden zu sein. Zudem fehlt die Darstellung zukünftiger Bus- und Radverbindungen!
Entlastungswirkung
Die Entlastung der betroffenen innerörtlichen Straßen wird nicht quantifiziert. Aus dem Erläuterungsbericht geht kein messbarer Nutzen für die genannten Ortsteile hervor. Es wird nicht dargelegt, welcher Binnenverkehr in den betroffenen Ortsteilen verbleibt und wie groß der zusätzliche Verkehr durch Umwegfahrten zu den Umgehungsstraßen ist. Es fehlen die bereits genannten Quell-Ziel-Matrixen und der daraus begründbaren Verkehrsmengen.
>>> Es fehlt die Berechnung und Darstellung von in den Ortsteilen verbleibendem sowie von induziertem Kfz-Verkehr.
Rückbau
Es werden keine Planungen zu den Rückbaumaßnahmen in den betroffenen Stadtteilen vorgestellt. Es wird lediglich die Möglichkeit der Erhöhung der Aufenthaltsqualität als Argument erwähnt. Konkrete Planungen und Finanzierungskonzepte fehlen.
>>> Die Entlastung der innerörtlichen Straßen muss direkt durch einen zwingend an den Umgehungsstrassenbau gekoppelten Rückbau mit Einschränkung des MIV (Verkehrsqualität und Leistungsfähigkeit) und nachhaltiger Erhöhung der Aufenthaltsqualität begleitet werden.
Schlussfolgerungen verkehrsplanerischer Teil:
Es wird ein Handlungsbedarf zur Entlastung des Stadtteils Metternichs vom MIV und Schwerlastverkehr gesehen. Die vorgelegten Planungen werden aber entschieden in Frage gestellt:
Aufgrund der mangelhaften und nicht schlüssig mit konkreten Verkehrsprognosen untermauerten Begründung der Notwendigkeit der Baumaßnahme und seiner Dimensionierung, sowie fehlender Ausarbeitung und Darstellungen von Alternativen, die nach den verkehrsplanerischen Grundsätzen (Stand von Wissenschaft und Forschung) der Verkehrsvermeidung und -verlagerung auf Verkehrsmittel des Umweltverbundes erfolgen, wird die Planung in dieser hier vorgelegten Form abgelehnt.
Die Fortführung der Planungen kann nur unter Berücksichtigung folgender Forderungen toleriert werden:
Forderungen:
>>> Es wird, bevor weitere Planungsschritte eingeleitet werden, eine aussagekräftige Darstellung der Verkehrsstromentwicklung mit Berücksichtigung aktueller verkehrspolitischer Entwicklungen als Begründung der Notwendigkeit der Baumaßnahme gefordert.
>>> Diese Darstellung muss auch eine Untersuchung über die Auswirkungen der Stärkung alternativer Verkehrskonzepte (Bahn, Bus, Mitfahrerkonzepte, Radverkehr) enthalten.
>>> Die Dimensionierungsnotwendigkeit in "Autobahnqualität" muss anhand von schlüssig begründeten Verkehrsprognosen nachgewiesen werden (siehe oben), ansonsten ist eine geringere Dimensionierung zu planen.
>>> Es ist umgehend mit den Planungen zum Rückbau der dann (hoffentlich) entlasteten Straßen nach den Erfordernissen einer Verkehrsberuhigung mit Zeit- und Finanzierungsplan zu beginnen. Eine Koppelung beider Maßnahmen ist erforderlich. Dabei sind die in den betroffenen Stadtteilen voraussichtlich verbleibenden Verkehrsmengen aufzuzeigen.
>>> Weiterhin ist die ÖPNV-Anbindungsqualität parallel zu verbessern. Radwegeverbindungen sind leistungsfähig und attraktiv auszubilden!
Ausführungen im Einzelnen
Notwendigkeit der Baumaßnahme
Die beschriebene Notwendigkeit kann nicht nachvollzogen werden, weil belastbare Verkehrszahlen nicht dargelegt werden. Eine schlüssige Begründung anhand von notwendigerweise zu verlagernden Verkehrsströmen ist nicht vorhanden. Die wesentliche Fragestellung, welche Verkehrsströme verlagert werden sollen und wie groß diese sind, wird nicht beantwortet. Die Ableitung des Verkehrs über die Nordtangente aus dem Raum Güls/Bassenheim ist nachvollziehbar, Verkehre aus dem Raum Polch sind bereits anbaufrei über die A48 an die B9 und damit an Koblenz angeschlossen.
Es wird sich auf Ziel- und Planungsansätze aus den 60er und 70er Jahren berufen, die nach heutigem wissenschaftlichen Stand vehement zu hinterfragen sind! Die Begründung, dass die Nordtangente eine notwendige Verbindung zwischen A61 und B9 darstellt, ist unhaltbar. Die Nordtangente ist eine parallele Verbindung zu den bereits bestehenden Kreuzen der Bundesfernstrassen A61-A48 und A48-B9. Die Nordtangente ist somit keine notwendige Verbindung, sondern eine parallele Wegführung zu schon bestehenden hochleistungsfähigen Verbindungen.
Die Planung wird nicht mit den aktuellen Entwicklungen und daraus entstehenden neuen Voraussetzungen abgestimmt: Zurückgehende Bevölkerungszahlen, steigende Rohstoffpreise und Besteuerungen sowie längst überfällige Verkehrsvermeidungsmaßnahmen zur Verminderung des Schadstoffausstosses und zur Verbesserung des Klimaschutzes fehlen. (Die Stadt Koblenz hat sich im Klimabündnis zur CO2-Minderung selbstverpflichtet!).
Dimensionierung
Grundsätzlich wird zunächst hinterfragt, ob eine Verkehrsanlage, die eine Entlastung der Innerortsverbindungen durch Metternich mit heute weniger als 15.000 PKW/Tag/Richtung so groß dimensioniert werden muss, wie bspw. die B9 mit heute fast 50.000 PKW pro Tag und Richtung oder die A48 mit einer Querschnittsbelastung von ca. 25.000 PKW pro Tag und Richtung. Durchgehend mindestens Vierstreifigkeit und vier raumeinnehmende kreuzungsfreie Knoten, dabei zulässige Höchstgeschwindigkeiten über Landesstraßenniveau müssen als völlig überdimensioniert angesehen werden, zumal die errechneten Prognosen für 2020 für die Nordtangente bei weitem nicht die heutige Belastung der vergleichbar dimensionierten A48 und B9 erreichen.
Im Detail wird die Erforderlichkeit der Abfahrt bei Baukilometer 3+762, Anschluss Gewerbegebiet Metternich Nord (Knoten B) in Frage gestellt. Eine Begründung für die Notwendigkeit des Knotens fehlt. Die Erschließung könnte angesichts der geringen dargestellten Verkehrsbelastungen auch über den Knoten A am Bundeswehrkrankenhaus erfolgen.
Alternative Verkehrsmittel - Verkehrsvermeidung
Die Baumaßnahme wird als raumordnerisches Entwicklungsziel begründet. Sie soll tragender Bestandteil der Verkehrserschließung sein. Berücksichtigt ist hier allerdings nur der motorisierte Individualverkehr (MIV), ÖPNV-Konzepte und Verkehrsverlagerungspotenziale zur Verminderung von MIV werden nicht in Betracht gezogen.
Erster Schritt einer Untersuchung einer verkehrsproblematischen Situation muss die Vermeidung von motorisiertem Verkehr und die Verlagerung auf ressourcenschonende Verkehrsmittel sein. Eine Untersuchung und Bewertung der Möglichkeiten durch die Vermeidung von Wegen (Stichwort: "Stadt der kurzen Wege") und der Entwicklung alternativer Mobilitätsformen muss Grundlagenuntersuchung sein. Eine isolierte Betrachtung eines einzelnen Verkehrsträgers ist seit langem nicht mehr zeitgemäß, zumal ein integriertes Verkehrssystem Ressourcen schont, Gesamtkosten begrenzt und die Umwelt schont. Unerläßlich ist dabei die Stärkung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes.
Es findet sich hier keine Untersuchung der Verlagerungsmöglichkeiten durch die Reaktivierung der entlang der Nordtangente verlaufenden Bahnstrecke Koblenz - Ochtendung - Mayen! Weiterhin ist nicht geprüft worden, welche Verlagerungspotenziale durch eine Verbesserung des Busverkehrs aktiviert werden können. Dass man mit einer gezielten Förderung des ÖPNV sogar den Bau einer Umgehungsstraße vermeiden kann, zeigt die Stadt Templin, wo durch Angebotsverbesserungen und Fahrpreissenkung (Nulltarif) derart viele Autofahrer in den Bussen befördert werden, dass der Bedarf einer Umgehungsstrasse entfiel!
Schaut man sich das ÖPNV-Angebot der Stadt- und Umlandgebiete nördlich der Mosel und westlich des Rheins an (Eifel) und vergleicht diese mit vorhandenen Wegebeziehungen, die heute mit dem Auto zurückgelegt werden (müssen), so liegen die nicht genutzten Verlagerungspotenziale auf der Hand: Den überdurchschnittlichen Verkehrsbeziehungen steht ein unterdurchschnittliches Zug- bzw. Busangebot gegenüber. Allein eine Verbesserung des ÖPNV würde die Verkehrssituation in den betroffenen Stadtteilen deutlich entlasten.1
Weiterhin ist nicht ausgeführt, in welcher Weise bestehende Buslinien beeinträchtigt werden. Zum Beispiel wird in Zukunft die Linie 353 insofern beeinträchtigt, als dass sie aus Koblenz kommend an Knoten A links abbiegen muss. Von links und rechts kommende Hauptverkehrsströme müssen dabei beachtet werden, sodass die Wartezeiten für die Busse beträchtlich sein können. Es fehlt jegliche Darstellung neu zu führenden Buslinien und den Benachteiligungen durch Fahrzeitverlängerungen!
Entlastungswirkungen
Eine Entlastung des innerörtlichen Straßennetzes wird durch Verlagerung eines Teils des jetzigen Verkehrsaufkommens auf die Nordtangente erfolgen. Eine Entlastung des Abschnitts der Trierer Straße zwischen B9 und Bubenheimer Weg ist mit diesen Planungen allerdings kaum zu erwarten, es kann sogar mit einer Zunahme des Kfz-Verkehrs auf dem heute 4-streifigen Abschnitt gerechnet werden. Dieser kann einen "Schleichweg" als Umgehung der bestehenden B9 Richtung Innenstadt Koblenz darstellen. Zudem ist davon auszugehen, dass heute über die A48 und B9 nach Koblenz fahrende dann über die gut ausgebaute Nordtangente und durch den Bubenheimer Weg und die Trierer Str. zur B9 und in die Innenstadt fahren werden.
>>> Unklar bleibt, wie groß der Anteil der verlagerten Verkehrsmengen ist. Unklar bleibt auch, welche zusätzlichen Verkehre der Bubenheimer Weg und die weitere Ortsdurchfahrt Trierer Straße/Mayener Straße erfahren.
1 Beispielbetrachtung: Ein Hauptverkehrsziel in der Stadt Koblenz ist das Verwaltungszentrum im Rauental. Laut Verkehrsentwicklungsplan (VEP) Koblenz von 1993 kommen mehr als 50% der täglichen Einpendler des Umlandes aus dem Landkreis Mayen-Koblenz (über 20.000). Eben für diese Einpendler soll die Nordtangente auch gebaut werden. Betrachtet man die heutigen ÖPNV-Fahrten aus den "eifeler" Stadtteilen und der Region (Metternich, Rübenach, Bubenheim, Mayen, Polch), so stellt man fest, dass es eine unterdurchschnittliche ÖPNV-Nutzung Richtung Verwaltungszentrum gibt. Dies liegt im wesentlichen an dem fehlenden Busangebot auf diesen Relationen. Es fahren heute ca. 10 mal so viele Fahrgäste mit dem Bus aus den "eifeler" Stadtteilen in die Innenstadt, wie ins Rauental. Beim MIV liegt das Verhältnis bei ca. 2:1. Hier wird sehr deutlich, wie groß die Verlagerungspotenziale durch Verbesserung des Busangebots sind.
Als Argument für eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität in Metternich wird eine mögliche Umsiedlung von Kleingewerbebetrieben in angrenzende Gewerbegebiete. Diese angedeutete Verlagerung bedeutet nicht automatisch eine Verkehrsverringerung. Sie kann auch zu einer Vergrößerung des Verkehrsaufkommens führen, insbesondere wenn die Geschäftstätigkeit lokaler Natur ist.
>>> Auf die neu entstehenden Verkehre durch Verlagerung von Gewerbegebieten aus dem Metternicher Stadtgebiet wird nicht eingegangen.
Die Betrachtung der Verkehrsströme geht auch in keinem Wort auf Umweg- und Schleichverkehre ein, die die Entlastungswirkung ebenfalls in Frage stellen! Damit zusammenhängende zusätzliche Beeinträchtigungen der Umwelt durch Abgase und Lärm werden ebenfalls nicht berücksichtigt. Wenn auch einige Stadtgebiete entlastet werden, so erhöht sich der Schadstoffausstoß insgesamt beträchtlich, schon allein aufgrund zunehmender Wegentfernungen.
>>> Eine Bilanzierung dieser Umweltbelastungen fehlt gänzlich!
Rückbau und mehr Sicherheit
Der Erläuterungsbericht deutet eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität für die entlasteten Straßenzüge an. Diese wird aber weder konkretisiert noch begründet. Die heute extrem MIV-orientiert ausgebaute Trierer Strasse kann nur dann an Aufenthaltsqualität gewinnen, wenn sie im Zuge des Baus der Nordtangente zurückgebaut wird. Die angekündigte verbesserte Sicherheit in Rübenacher Str. und Trierer Str. erhöht sich nicht ohne bereits erwähnte Rückbaumaßnahmen. Im innerörtlichen Straßennetz müssen im Rahmen dieser Planfeststellung deshalb zwingend Verkehrsberuhigungsmaßnahmen (z.B. Tempo 30, Begrünung, Versätze, Querschnittsrückbau, Pflasterungen, Vorgärten etc.). festgeschrieben und zeitnah durchgeführt werden.
Inwieweit sich durch die Nordtangente entwickelnden neuen Kfz-Verkehrsströme die Sicherheit in bestehenden Siedlungsgefügen beeinträchtigt, wird nicht ausgeführt. Neue und stärkere Verkehrsströme z.B. auf dem Bubenheimer Weg oder der Eifelstraße können die Sicherheit vorhandener Schülerwege stark beeinträchtigen.
2. Naturschutzfachliche Bewertung des Vorhabens:
Projekt ist in dieser Dimension nicht begründet / Eingriff ist vermeidbar
Aufgrund unserer Ausführungen zur Erforderlichkeit und Dimensionierung des Vorhabens ist eine Ausführung in der derzeitig geplanten Form nicht vertretbar. Vielmehr ist der beabsichtigte Zweck mit geringeren Eingriffen in Natur und Landschaft erreichbar. So ist die Erforderlichkeit des vierspurigen Ausbaues in den Unterlagen für die Planfeststellung nicht begründet dargelegt. Bei einem geringeren Ausbau der Trassen wäre eine wesentlich geringere Flächenversiegelung erforderlich. Dies gilt auch für die Anzahl und Dimensionierung der Knoten. So kann Knoten "B" entfallen, da das Gewerbegebiet Metternich über Knoten "A" angeschlossen ist. Weiterhin sollte der Knoten "C" als tatsächlicher Verteilerkreisel unter Einbeziehung der Nord-Süd-Trasse gebaut werden. Hierdurch könnte die vertikale Dimensionierung dieses Knotens reduziert werden. Unter den veränderten Bedingungen ist ein direkter Anschluss des Gewerbegebietes Metternich an diesen Knoten zu prüfen.
In Bezug auf die geplanten Ersatzmaßnahmen ist für uns eine auf Seite 45 beschriebene Abwägung nicht erkennbar, aus der hervorgeht, warum die Belange des Straßenbaus den Belangen der Landespflege im Ergebnis vorgehen.
Kompensationsmaßnahmen sind fachlich nicht vertretbar
Hinsichtlich der Kompensationsmaßnahmen ist festzustellen, dass die externen Maßnahmen im Bereich Hünenfeld für eine Kompensation der Eingriffe nicht geeignet sind. Der Bereich wird bereits heute bis auf Ausnahme der vorhandenen Gehölze flächendeckend als Grünland genutzt. Eine ackerbauliche Nutzung gibt es im Bereich der geplanten Maßnahmen nicht. Ein Spaziergänger hat für den von der nordöstlichen Ecke des Planungsgebietes einsehbaren Bereich bestätigt, dass dieser Bereich nach seiner Kenntnis schon immer als Grünland genutzt worden ist. Früher hätten dort Kühe geweidet. Teilweise gäbe es im Grünland im Hangbereich auch sehr feuchte Stellen. Bei der Begehung konnte solch eine Stelle festgestellt werden. Dort war eine kleine Wasserfläche (Quelle?), bei der auch eine rote Kleinlibelle (wohl Frühe Adonislibelle) beobachtet werden konnte. Im näheren Umfeld dieses Bereiches wachsen Binsen, Kohldistel und Sumpfkratzdistel.
Auch der das Grünland begrenzende Zaun lässt erkennen, dass die Nutzung als (ehemalige?) Weide schon sehr lange dauert. Ein weiterer Ansprechpartner vor Ort hat mitgeteilt, dass nach seiner Kenntnis diese Grünlandflächen bereits seit etwa Mitte der neunziger Jahre nach den Vorgaben des FUL-Programmes bewirtschaftet werden. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ist die unterstellte Aufwertbarkeit der Flächen nicht gegeben. Die Verwendung von FUL-Flächen als Kompensationsflächen ist nicht zulässig.
Weiterhin wurde vor Ort festgestellt, dass ein Teil der nach den Unterlagen anzulegenden Gehölze vor Ort bereits seit langem vorhanden ist (Feldgehölz Nr. 12.3; Baum- und Strauchhecke Nr. 11.2 und 11.3 zumindest teilweise). Die geplante umfangreiche Ergänzung der vorhandenen Gehölze durch zahlreiche weitere Gehölze scheint als nicht sinnvoll, da hierdurch der Charakter der halboffenen Landschaft erheblich verändert wird und in Teilen zu befürchten ist, dass durch diese Maßnahmen augenblicklich im Gebiet vorkommende Offenlandarten wie insbesondere die Feldlerche verdrängt werden.
Zu der Maßnahmenplanung im Bereich Hünenfeld ist insbesondere zu kritisieren, dass keine Bestandserhebung mit Bewertung und Ableitung des Aufwertungspotentials durchgeführt worden ist. Bei Durchführung einer solchen Erhebung wäre die Ungeeignetheit der Maßnahme aufgefallen. Aufgrund der vor Ort festgestellten weitgehend flächendeckenden Grünlandnutzung (keine Ackernutzung vorhanden!) sind die beschriebenen Aufwertungsmöglichkeiten der verschiedenen Potentiale nicht nachvollziehbar. So ist eine Verbesserung von gestörten Bodenfunktionen zur Kompensation der Versiegelung kaum möglich, da eine ackerbauliche Nutzung mit den üblichen die Bodenfunktionen beeinträchtigenden Bewirtschaftungsweisen (Pflügen, Eggen, Grubbern usw.) vor Ort entgegen den Darlegungen in den Unterlagen nicht gegeben ist. In Bezug auf die geplante Ausmagerung des Grünlandes (das unterstellte Intensivgrünland konnte vor Ort nicht festgestellt werden) ist auch dieses Potential nicht nachvollziehbar, da Angaben zu den Standortfaktoren (insbesondere Bodenverhältnisse, Gründigkeit des Bodens, derzeitige Nährstoffversorgung) vollständig fehlen. Unter Zugrundelegung einer intensiven ackerbaulichen Nutzung wird auf Seite 46 des Erläuterungsberichtes lediglich ausgeführt, dass "landwirtschaftliche Stoffeinträge auf der gesamten Fläche verringert (werden), Böden können sich langfristig verbessern. Der Wasserhaushalt des Gebietes wird positiv beeinflusst. Siehe Beitrag Landschaftspflege (Unterlage 12)". Weder sind diese pauschalen Aussagen aufgrund unserer Feststellungen vor Ort nachvollziehbar noch ist in der Unterlage 12 eine hierfür erforderliche Begründung gegeben.
Schließlich sei beispielhaft darauf hingewiesen, dass die Beschreibung der Maßnahmen Nr. 9 (Entwicklung von extensivem Dauergrünland auf bisher ackerbaulich genutzten Flächen) und Nr. 10 (Neuanlage einer Streuobstwiese auf intensiv genutzten Ackerstandorten) schlicht falsch sind, da auf den dortigen Standorten keine intensive Ackernutzung stattfindet und insbesondere im Bereich der Maßnahme Nr. 10 auch seit längerer Zeit (wenn überhaupt einmal) nicht statt gefunden hat (siehe oben). Ebenso ist die Beschreibung der Maßnahme Nr. 12.3 falsch (Neuanlage eines Feldgehölzes), da dieses ebenfalls bereits seit langer Zeit vorhanden ist. Andererseits fehlen bei der Darstellung der Maßnahmen vorhandene Gehölze. So ist zum Beispiel der Gehölzbestand entlang des bebauten Grundstückes im südwestlichen Randbereich der Planung nicht dargestellt, obwohl dieser in der Kartengrundlage mit drei Signaturen für Laubgehölze hinterlegt ist. Weiterhin würde die zumindest nachrichtliche Darstellung der unmittelbar an das Plangebiet angrenzenden Gehölzbestände und Wäldchen die bereits vorhandene reichhaltige Strukturierung des dortigen Bereiches erkennen lassen. Bereits hieraus würde deutlich werden, dass die geplante Einbringung von zahlreichen weiteren Gehölzen den Planungsbereich zu sehr überfrachtet.
Eingriffe durch Bodenversiegelung werden weder qualitativ noch quantitativ kompensiert
Die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung ist in der Konflikt- und Maßnahmentabelle aber auch insgesamt schwer nachvollziehbar. Es wäre nachvollziehbarer gewesen, die für die Kompensation der jeweiligen Maßnahme erforderliche Fläche zuerst als Gesamtfläche zu benennen und danach erst in die einzelnen Maßnahmenflächen aufzugliedern. So werden lediglich die zur Verfügung stehenden Flächen und Maßnahmen angegeben. Ob ein Kompensationsdefizit verbleibt, ist nicht erkennbar. Hierzu stellt sich zum Beispiel bei der lfd. Nr. 2 die Frage, warum bei einer Flächenbetroffenheit von 23,7 ha nur eine Fläche von 16 ha notwendig ist. Wie ist dieses Flächendefizit von 7,7 ha begründet? Die "Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung" sehen für Bodenversiegelung mindestens einen Kompensation im Verhältnis 1 : 1 vor. Das ist die vorgelegte Bilanzierung fehlerhaft.
Hinsichtlich der Nachvollziehbarkeit der Unterlagen verweisen wir beispielhaft auf die im Anhang 5 aufgeführten Maßnahmenblätter, in denen immer wieder auf die Unterlage 7, Blatt 5 verwiesen wird, obwohl auf diesem Blatt lediglich die Renaturierung eines Teils des Bubenheimer Baches dargestellt ist. Dagegen sind zum Beispiel die Maßnahmen mit den Nummern 2.1 bis 2.5 auf diesem Blatt nicht aufgeführt, obwohl dies im entsprechenden Maßnahmenblatt so angegeben ist.
In der Konflikt- und Maßnahmentabelle werden unter der lfd. Nr. 1 14,2 ha Eingriffsfläche 14,095 ha Kompensationsfläche gegenüber gestellt. Der Flächenverbrauch für die Neuanlage von Fuß- (0,37 ha) und Wirtschaftswegen (1,63 ha) zur Verbesserung der Naherholungsmöglichkeiten (Maßnahmennummern 6.2 - 6.7) scheint hierbei nicht berücksichtigt worden zu sein. Weiterhin können wie oben dargelegt die angegebenen 4,4 ha im Bereich Hünenfeld für eine Kompensation nicht anerkannt werden. Somit fehlen mindestens 4,4 ha Aufwertungsmaßnahmen zur Kompensation der Versiegelung (die für Fuß- und Wirtschaftswege versiegelten Flächen sind nicht benannt). Hierfür sind wie oben dargelegt auch die weiteren Flächen im Bereich Hünenfeld nicht geeignet.
Eingriffe durch Biotopverluste werden weder qualitativ noch quantitativ kompensiert
Unter der lfd. Nr. 4a wird ausgeführt, dass ca. 63 ha Tierlebensräume beeinträchtigt werden. Kompensationsmaßnahmen sind aber nur auf einer Fläche von 15,95 ha angegeben. Alleine aus dieser Flächengegenüberstellung ergibt sich ein nicht nachvollziehbares erhebliches Flächendefizit in Höhe von ca. 47 ha. Neben dem ernormen Flächendefizit ist festzustellen, dass die aufgeführten Maßnahmen nicht zur Kompensation geeignet sind. Dies ist damit begründet, dass die angegebenen Flächen bereits flächendeckend mit Ausnahme der bereits vorhandenen Gehölze als Grünland genutzt werden. Die geplante massive Einbringung von zahlreichen weiteren Gehölzen widerspricht der beschriebenen Zielsetzung hinsichtlich der Herstellung von Lebensräumen für Arten der Offen- und Halboffenlandbiotope. Auch dies wäre durch eine Darstellung des Bestandes im Bereich der geplanten Maßnahmen und dem näheren Umfeld klar geworden.
Aufgrund der Lage des Bereiches Hünenfeld in einem anderen Naturraum ist weiterhin die grundsätzliche Geeignetheit dieses Bereiches für die Kompensation von Eingriffen im Neuwieder Becken zu hinterfragen. Hierfür ist ein Bereich im näheren Umfeld der Eingriffsmaßnahme (insbesondere entlang des Bubenheimer Baches zur Verwirklichung eines zusammenhängenden Maßnahmenkonzeptes statt der Durchführung von einzelnen Maßnahmen) oder zumindest im Naturraum des Neuwieder Beckens aufgrund des räumlichen Zusammenhanges besser geeignet. Bei der Berücksichtigung der naturräumlichen Gegebenheiten ist auch darauf hinzuweisen, dass aktuelle Erkenntnisse über das Vorkommen von auf der Roten Liste stehenden Heuschreckenarten (Gemeine Sichelschrecke, Punktierte Zartschrecke, Langflügelige Schwertschrecke, Heimchen, Weinhähnchen, Weißrandiger Grashüpfer!) im unmittelbaren Umfeld der Baumaßnahme nicht berücksichtigt wurden. Diese wurden bei den Planungen zum Bebauungsplan Nr. 233: "Schildchesacker" erfasst. Neben den insgesamt 18 Heuschreckenarten sind dort als Zufallsfunde auch Grünspecht und Faulbaumbläuling festgestellt worden. Auf Seite 9 der Faunistischen Untersuchungen zum GOP "Schildchesacker" (B-Plan-Nr. 233a), Koblenz-Bubenheim wird nachfolgendes ausgeführt:
"Auf den Landschaftsraum bezogen besteht nach den o.g. Daten im Untersuchungsraum ein typisches Artenspektrum der rheinbegleitenden, strukturreichen Halboffenlandschaft, die randlich durch Siedlungsstrukturen beeinflusst ist. Die nachgewiesenen Reproduktionsstandorte wichtiger Arten sind Bestandteil sich entlang der Flussaue erstreckender Populationen. Die Artenvielfalt und das Vorkommen besonders anspruchsvoller sowie allgemein gefährdeter Lebensgemeinschaften ist für den kleinen Untersuchungsraum bemerkenswert und lässt für Teilbereiche insgesamt auf eine hohe naturschutzfachliche Bedeutung schließen."
Im integrierten Erläuterungsbericht zur Planfeststellung wird dagegen insbesondere aufgrund fehlender systematischer faunistischer Erfassungen nicht von solch einer hohen ökologischen Bedeutung ausgegangen. Aufgrund dessen wird der Eingriff auch geringer bilanziert als er zumindest für den Bereich der oben angeführten Faunistischen Untersuchungen hätte bilanziert werden müssen. Insgesamt ist aufgrund der Ergebnisse der oben angeführten Faunistischen Untersuchungen festzustellen, dass für die richtige Bewertung der Fauna eigenständige Untersuchungen erforderlich gewesen wären. Diese wurden nach der Fußnote auf Seite 11 nicht durchgeführt. Selbst die Berücksichtigung vorhandener Gutachten hat nicht stattgefunden.
So werden in der Karte "Realnutzung/Biotopkartierung/Tiere und Pflanzen/Eignungsbewertung" der Machbarkeitsstudie Dienstleistungszentrum "B9-Nord" entgegen den Aussagen im integrierten Erläuterungsbericht auch Streuobstbestände dargestellt, die teilweise brachgefallen sind. Damit kommen im Verlauf der Trassen entgegen den Darstellungen auf Seite 12 des Erläuterungsberichtes sehr wohl bestandsgefährdete Biotoptypen der Roten Liste vor. Selbst in Anhang 1 des Erläuterungsberichtes wird das Vorkommen von Streuobstbeständen beschrieben. Weiterhin ist in der oben angeführten Karte auch das Vorkommen der Rote Liste Art Schafstelze im Bereich der Trasse dargestellt. Diese Rote Liste Art des Offenlandes wird bei den landespflegerischen Aussagen nicht berücksichtigt. Schließlich sind in dieser Karte entgegen den Aussagen auf Seite 11 des Erläuterungsberichtes mehrere Biotopverbundbeziehungen dargestellt. Diese werden durch den Neubau der Nordtangente unterbrochen oder zumindest beeinträchtigt. Teilweise fallen auch Trittsteinbiotope wie die Kleingartenanlage weg, wodurch sich die Distanzen zwischen geeigneten Lebensräumen bzw. den angeführten Trittsteinen vergrößern.
Hinsichtlich der verwendeten Unterlagen wird auf Seite 19 des integrierten Erläuterungsberichtes auf den Landschaftsplan von 1975 verwiesen, obwohl seit 1996 ein neuer Landschaftsplan vorliegt.
Wechselwirkungen zu benachbarten bzw. verknüpften Projekten werden falsch dargestellt
Die Auswirkungen der Baumaßnahme werden teilweise als nicht so problematisch angesehen, weil angrenzend bereits Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch Siedlungserweiterungen bewirkt werden würden. Dagegen wird im Rahmen der städtischen Bauleitplanung immer wieder auf die Beeinträchtigungen durch die Nordtangente hingewiesen. Weiterhin wird der städtische Flächenverbrauch zumindest teilweise mit der guten Erschließung durch die Nordtangente begründet. Mit dem Argument der Beeinträchtigungen durch die jeweils andere Eingriffsplanung und der dadurch zu berücksichtigenden Vorbelastung wird das Gewicht der landespflegerischen Belange bei der Abwägung reduziert. Im Ergebnis wird der betroffene Raum nach Durchführung aller Baumaßnahmen aus landespflegerischer Sicht erheblich entwertet. Auch aufgrund dieser starken Beeinträchtigungen des zu betrachtenden Raumes ist die Durchführung von Kompensationsmaßnahmen im dortigen Nahbereich bedeutsam, um den vorkommenden Tier- und Pflanzenarten Rückzugs- bzw. Verlagerungsmöglichkeiten zu bieten und für die Naherholung geeignete Angebote zu schaffen.
Zerstörung von Naherholungsflächen
Die Auswirkungen der Baumaßnahme auf den Regionalen Grünzug werden nicht dargelegt.
Das Gebiet wird aktuell von Spaziergängern aufgesucht. Durch den Straßenbau werden sich die Wegebeziehungen verändern.
Sonstige Planungsfehler
Ein Ersatz für den Wegfall der mit 1,8 ha Größe angegebenen Kleingartenanlage ist nicht geklärt. Aus naturschutzfachlichen Gründen ist darauf hinzuweisen, dass diese Fläche im Rahmen der Biotopkartierung als Biotop erfasst worden ist. Die Kompensation für dieses wegfallende Biotop geht aus den Unterlagen nicht hervor. Gemäß der Fußnote auf Seite 24 soll die Stadt Koblenz für diesen Ersatz sorgen. Da der Verlust des Biotopes durch die Planfeststellung bewirkt wird, muss auch im Rahmen dieses Verfahrens eine geeignete Kompensation gefunden und dargestellt werden. Warum dieser Biotopverlust gemäß angeführter Fußnote nicht im Rahmen der Eingriffsregelung kompensiert werden kann, ist für uns nicht nachvollziehbar.
Die Verwendung der in enormen Mengen anfallenden Überschussmassen ist im Rahmen der Planfeststellung nicht geklärt. Auch ist nicht erkennbar, auf welchen Flächen die angeführte Aufschüttung auf landwirtschaftlich genutzten Flächen erfolgen soll. Zu dieser Maßnahme wird auf Seite 22 des integrierten Erläuterungsberichtes angeführt, dass es auf den Wiederaufbringungsstandorten zu Beeinträchtigungen der natürlichen Bodenfunktionen kommt. Wie diese Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen kompensiert werden sollen, ist für uns nicht erkennbar. Insbesondere aufgrund der zu erwartenden Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen ist die Verwendung der Überschussmassen im Rahmen der Planfeststellung zu klären. Hierzu stellt sich auch die Frage, ob beim Auftrag auf landwirtschaftlichen Flächen eine ordnungsgemäße Verwendung der Bodenmassen gegeben ist. Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass bei Berücksichtigung unsere Aussagen hinsichtlich der Knoten und deren Dimensionierung weniger Überschussmassen anfallen.
Schlussfolgerung:
Die dargelegten Argumente zeigen, dass die derzeitige Planung erhebliche Mängel aufweist und aufgrund dessen ein Planfeststellungsbeschluss ohne Überarbeitung und Anpassung der Unterlagen und Planung nicht tragbar ist. Aufgrund dessen wird die Planung in der vorliegenden Form abgelehnt.
Zurück